Haus im Elfenland

Kinder und Jugendliche werden hier im Kontext der häuslichen und intensiven schulbegleitenden Erziehung zu praktischem Lernen in Haus, Hof und Garten herausgefordert.

Als Krisenintervention und alltagsbegleitend ermöglicht das Haus im Elfenland unterschiedliche praktische Lernformen:

  • der Tierpflege
  • der Fischzucht
  • der Imkerei
  • im Werkgarten
  • in der Landschaftspflege

Das Haus im Elfenland verfügt über zwei Gruppen mit jeweils zwei Plätzen für sozialpädagogische Intensivbetreuung. Es werden grundsätzlich Kinder und Jugendliche beider Geschlechter im Alter
von 8 bis 18 Jahren aufgenommen.

Rechtsgrundlage für die Arbeit im Haus im Elfenland sind  §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII und §§ 53 bis 58 SGB XII.

In begründeten Einzelfällen kann im Haus im Elfenland Eingliederungshilfe nach dem BSHG geleistet werden. Die Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 76 SGB XII voraus.